FDP lehnt 120-Millionen-Euro-Konzept für Hochwasser- und Starkregenschutz ab

Waage zugunsten von 120 Millionen Euro

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach lehnte das von der Stadtverwaltung Rheinbach vorgelegte Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept im Ausschuss für Umwelt und Mobilität ab. 

„Natürlich braucht Rheinbach Hochwasser- und Starkregenschutz. Wer an 2021 denkt, kann darüber nicht ernsthaft diskutieren. Aber wir dürfen nicht dem Glauben verfallen, dass möglichst viel ausgegebenes Geld automatisch möglichst viel Sicherheit bedeutet“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Marc Frings.

Das vorgelegte Konzept sieht ein Investitionsvolumen von rund 120 Millionen Euro über die kommenden 20 Jahre vor. Zusätzlich hält die Verwaltung eine weitere dauerhafte Personalstelle für erforderlich. Hinzu kommen laufende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, für die derzeit noch keine belastbare Prognose vorliegt. 

„120 Millionen Euro sind eine Größenordnung, bei der man sehr genau hinschauen muss. Für ein solches Gesamtpaket müsste der Nutzen außergewöhnlich überzeugend sein. Das ist er aus unserer Sicht allerdings nicht“, so Frings.

Besonders kritisch bewertet die FDP, dass selbst das Starkregenkonzept ausdrücklich festhält, dass ein umfassender Schutz nicht möglich ist. Dort heißt es zudem, dass Ereignisse wie im Juli 2021 auch in Zukunft erhebliche Schäden verursachen werden. 

„Wir dürfen den Bürgerinnen und Bürgern nicht suggerieren, Rheinbach könne sich mit 120 Millionen Euro gegen eine Wiederholung von 2021 absichern. Genau das gibt das Konzept nicht her. Selbst bei einem Ereignis dieser Größenordnung kann kein umfassender Schutz gewährleistet werden“, erklärt Frings.

Auch die konkrete Schutzwirkung für Menschenleben werde in der Vorlage aus Sicht der FDP nicht dargestellt.

„Gefahrenabwehr ist selbstverständlich wichtig. Aber bei einem Programm dieser Größenordnung muss nachvollziehbar sein, welche konkrete zusätzliche Schutzwirkung mit welchem Mitteleinsatz erreicht wird. Genau diese Klarheit fehlt uns.“

Die FDP kritisiert außerdem, dass das Konzept weit über klassische Hochwasserschutzmaßnahmen hinausgeht. Für zahlreiche Maßnahmen werden Flächen benötigt. Teilweise kann dies Änderungen bestehender Planungen erforderlich machen. Das Konzept weist selbst darauf hin, dass bei bereits gewährten, aber noch nicht ausgenutzten Baurechten mögliche Planungshaftungsansprüche entstehen könnten.

„Wenn dadurch zusätzliche Entschädigungs- oder Haftungsrisiken entstehen, die nicht vollständig in den 120 Millionen Euro enthalten sind, dann ist diese Summe möglicherweise nur das bisher bekannte Preisschild“, so Frings.

Skeptisch sieht die FDP auch die vorgesehenen Auswirkungen auf künftige Bebauungspläne.

„Natürlich müssen Starkregengefahren bei neuen Baugebieten berücksichtigt werden. Aber daraus darf kein allgemeiner klimapolitischer Wunschzettel für jeden Bebauungsplan werden. Vorgaben müssen sich an einer konkreten Gefahr orientieren und verhältnismäßig bleiben“, erklärt Frings.

Kritisch bewertet die Fraktion ebenso Vorschläge zur angepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

„Hochwasser- und Starkregenschutz darf nicht zur Hintertür werden, über die Landwirten vorgeschrieben wird, wie sie ihre Flächen zu bewirtschaften haben. Kooperation und freiwillige Vereinbarungen sind richtig. Neue staatliche Bewirtschaftungsvorgaben lehnen wir ab.“

Die FDP betont, dass sie sich weiterhin für konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen an klar identifizierten Gefahrenstellen einsetzen werde.

„Wir sind für Hochwasserschutz. Wir sind für konkrete Maßnahmen, bei denen Wirkung und Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Aber wir stimmen keinem 120-Millionen-Euro-Programm zu, nur weil auf der Überschrift ‚Hochwasserschutz‘ steht“, so Frings abschließend.

„Gerade bei einem so emotionalen Thema muss Politik den Mut haben zu sagen: Nicht alles, was Schutz verspricht, ist jeden Preis wert.“

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